Zur Ergänzung unseres des Teams unserer Kita Hoppetosse in Singen suchen wir zum 01.02.2026 eine/n:
Erzieher*in (m/w/d)
2026-05
Die Kita Hoppetosse liegt am Stadtgarten im Herzen von Singen. Es gibt dort eine Gruppe mit Platz für bis zu 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die Hoppetosse ist eine Ganztagseinrichtung bei der individuelle Förderung, behutsame Eingewöhnung, enge Zusammenarbeit mit Eltern, gemeinsames Lernen durch Alltagserfahrungen und alltagsintegrierte Sprachförderung wichtige Elemente des Konzepts sind.
Stellenumfang: 100 %
Geforderte Qualifikation: Erzieher*in (m/w/d) oder Fachkraft nach §7 KitaG
Wir bieten dir:
Attraktive Vergütung mit Jahressonderzahlung (TV AWO-BW)
Sinnstiftende Tätigkeit mit Werteorientierung
Ein Team, in dem Wertschätzung gelebt wird
Umfangreiche Zusatzleistungen wie Hansefit, Bikeleasing, betriebliche Altersvorsorge, betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebliche Sozialberatung, u.v.m
Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung durch unsere eigene Fortbildungsabteilung
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Unterstützung durch unsere Expert*innen-Teams: wir sind für dich da
Deine Fähigkeiten für uns:
- Staatl. Anerkannter Berufsabschluss
- Erfahrungen und Spaß an der Arbeit mit Kindern im alter von 1 bis 6 Jahren
- Empathischer und wertschätzender Umgang mit Klein und Groß
- Fachliche Kompetenzen
- Freude und Geduld
- Kompromissfähigkeit
- Teamfähigkeit und Flexibilität
Deine Aufgaben bei uns:
- Begleitung und Förderung der Kinder in allen Altersstufen
- Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresabläuft im Team gestalten
- Entwicklungsbegleitung der Kinder im Alltag
- Dokumentation
- Einbringen von Fachwissen
- Zusammenarbeit mit Familien, Kooperationspartnern etc.
- Selbständiges und selbstwirksames Arbeiten in einem multiprofessionellen Team
Wenn du unser Team ergänzen möchtest und dich mit den Grundwerten der AWO Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit identifizierst, dann freuen wir uns über deine Bewerbung bis zum 24.02.2026. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.